Brutto-Netto-Rechner
Berechne dein Nettogehalt aus dem Brutto – mit Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben für das Steuerjahr 2026.
Gut zu wissen
Der Rechner ermittelt aus dem Bruttolohn das monatliche Netto: Die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag werden exakt nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 berechnet, die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) auf Basis der amtlichen Bemessungsgrundlage. Dazu kommen die Arbeitnehmer-Anteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit den Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen für 2026.
Angenommen wird der Standardfall: gesetzlich kranken- und rentenversichert, keine Gleitzone (Midijob), keine private Krankenversicherung. Kinderfreibeträge werden vereinfacht über die Kinderzahl geschätzt. Es handelt sich um eine unverbindliche Schätzung ohne Gewähr – für die verbindliche Abrechnung ist die Lohnbuchhaltung maßgeblich.
Vom Bruttolohn bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung das Nettogehalt übrig – der Betrag, der wirklich auf dem Konto landet. Wie groß die Lücke ist, hängt vor allem von der Steuerklasse, der Einkommenshöhe, der Kirchensteuerpflicht und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab. Dieser Rechner zeigt für das Steuerjahr 2026, was abgezogen wird und was netto bleibt.
So funktioniert's
Vom Brutto gehen zwei Blöcke ab – Steuern und Sozialabgaben:
- Lohnsteuer – abhängig von Einkommen und Steuerklasse, berechnet nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan.
- Solidaritätszuschlag – nur noch bei höheren Einkommen (5,5 % der Lohnsteuer oberhalb einer Freigrenze).
- Kirchensteuer – nur bei Kirchenmitgliedschaft: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
- Rentenversicherung 18,6 % – Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
- Arbeitslosenversicherung 2,6 % – Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
- Krankenversicherung 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, hälftig geteilt.
- Pflegeversicherung 3,6 % – Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag, ab dem zweiten Kind gibt es Abschläge; in Sachsen tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil.
Sozialabgaben fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an (2026: 5.812,50 € für Kranken- und Pflege-, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung pro Monat). Die Steuerklasse (1–6) steuert Freibeträge: Klasse 3 ist für Verheiratete mit höherem Einkommen günstig, Klasse 5 entsprechend ungünstig, Klasse 6 gilt für Zweitjobs.
Beispiel
Richtwerte für Steuerklasse 1, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, Steuerjahr 2026 (pro Monat):
| Brutto | Steuern | Sozialabgaben | Netto |
| 2.000 € | 88,16 € | 435,00 € | 1.476,84 € |
| 2.500 € | 187,33 € | 543,75 € | 1.768,92 € |
| 3.000 € | 293,08 € | 652,50 € | 2.054,42 € |
| 3.500 € | 405,50 € | 761,25 € | 2.333,25 € |
| 4.000 € | 524,50 € | 870,00 € | 2.605,50 € |
| 4.500 € | 650,16 € | 978,75 € | 2.871,09 € |
| 5.000 € | 782,41 € | 1.087,50 € | 3.130,09 € |
| 6.000 € | 1.074,33 € | 1.284,09 € | 3.641,58 € |
Für die eigene Situation den Rechner oben nutzen – Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Zusatzbeitrag verändern das Ergebnis deutlich.