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Brutto-Netto-Rechner

Berechne dein Nettogehalt aus dem Brutto – mit Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und Sozialabgaben für das Steuerjahr 2026.

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Gut zu wissen

Der Rechner ermittelt aus dem Bruttolohn das monatliche Netto: Die Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag werden exakt nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026 berechnet, die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) auf Basis der amtlichen Bemessungsgrundlage. Dazu kommen die Arbeitnehmer-Anteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung mit den Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen für 2026.

Angenommen wird der Standardfall: gesetzlich kranken- und rentenversichert, keine Gleitzone (Midijob), keine private Krankenversicherung. Kinderfreibeträge werden vereinfacht über die Kinderzahl geschätzt. Es handelt sich um eine unverbindliche Schätzung ohne Gewähr – für die verbindliche Abrechnung ist die Lohnbuchhaltung maßgeblich.

Vom Bruttolohn bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherung das Nettogehalt übrig – der Betrag, der wirklich auf dem Konto landet. Wie groß die Lücke ist, hängt vor allem von der Steuerklasse, der Einkommenshöhe, der Kirchensteuerpflicht und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab. Dieser Rechner zeigt für das Steuerjahr 2026, was abgezogen wird und was netto bleibt.

So funktioniert's

Vom Brutto gehen zwei Blöcke ab – Steuern und Sozialabgaben:

  • Lohnsteuer – abhängig von Einkommen und Steuerklasse, berechnet nach dem amtlichen BMF-Programmablaufplan.
  • Solidaritätszuschlag – nur noch bei höheren Einkommen (5,5 % der Lohnsteuer oberhalb einer Freigrenze).
  • Kirchensteuer – nur bei Kirchenmitgliedschaft: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %.
  • Rentenversicherung 18,6 % – Arbeitnehmeranteil 9,3 %.
  • Arbeitslosenversicherung 2,6 % – Arbeitnehmeranteil 1,3 %.
  • Krankenversicherung 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, hälftig geteilt.
  • Pflegeversicherung 3,6 % – Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag, ab dem zweiten Kind gibt es Abschläge; in Sachsen tragen Arbeitnehmer einen höheren Anteil.

Sozialabgaben fallen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an (2026: 5.812,50 € für Kranken- und Pflege-, 8.450 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung pro Monat). Die Steuerklasse (1–6) steuert Freibeträge: Klasse 3 ist für Verheiratete mit höherem Einkommen günstig, Klasse 5 entsprechend ungünstig, Klasse 6 gilt für Zweitjobs.

Beispiel

Richtwerte für Steuerklasse 1, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 %, Steuerjahr 2026 (pro Monat):

BruttoSteuernSozialabgabenNetto
2.000 €88,16 €435,00 €1.476,84 €
2.500 €187,33 €543,75 €1.768,92 €
3.000 €293,08 €652,50 €2.054,42 €
3.500 €405,50 €761,25 €2.333,25 €
4.000 €524,50 €870,00 €2.605,50 €
4.500 €650,16 €978,75 €2.871,09 €
5.000 €782,41 €1.087,50 €3.130,09 €
6.000 €1.074,33 €1.284,09 €3.641,58 €

Für die eigene Situation den Rechner oben nutzen – Steuerklasse, Kinder, Kirchensteuer und Zusatzbeitrag verändern das Ergebnis deutlich.

Häufige Fragen

Was wird vom Brutto alles abgezogen?
Zwei Blöcke: Steuern (Lohnsteuer, bei höherem Einkommen Solidaritätszuschlag, bei Kirchenmitgliedschaft Kirchensteuer) und die Arbeitnehmer-Anteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Was danach bleibt, ist das Netto.
Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto?
Für Ledige ist Klasse 1 der Standard. Verheiratete können mit der Kombination 3/5 dem Hauptverdiener mehr Netto verschaffen; 4/4 mit Faktor verteilt es gleichmäßiger. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung die meisten Unterschiede wieder aus.
Warum habe ich weniger Netto als ein Kollege mit gleichem Brutto?
Typische Gründe: andere Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinderfreibeträge, ein höherer Zusatzbeitrag der Krankenkasse oder der Pflege-Zuschlag für Kinderlose.
Wie genau ist der Rechner?
Die Lohnsteuer folgt exakt dem amtlichen BMF-Programmablaufplan 2026, die Sozialabgaben den offiziellen Sätzen und Bemessungsgrenzen. Es bleibt eine unverbindliche Schätzung – die verbindliche Abrechnung erstellt die Lohnbuchhaltung.
Mit welchem Jahr rechnet das Tool?
Mit dem Steuerjahr 2026 – Lohnsteuer und Sozialabgaben. Das Jahr steht am Ergebnis; ab 2027 weist der Rechner darauf hin, falls die neuen Werte noch nicht hinterlegt sind.
Ist der Krankenkassen-Zusatzbeitrag berücksichtigt?
Ja. Du kannst ihn eingeben (Standard 2,9 %). Er wird seit 2019 hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt.
Werden meine Gehaltsdaten übertragen?
Nein. Die komplette Berechnung läuft lokal in deinem Browser. Es werden keine Daten gesendet oder gespeichert.